THG-QUOTE FÜR ELEKTRO-FAHRZEUGE

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SICHERN SIE SICH JÄHRLICH ATTRAKTIVE ZUSATZERLÖSE MIT IHREM ELEKTRO-FAHRZEUG

Die Bundesregierung fördert die Reduktion von CO₂ durch die sogenannte THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) für rein batterieelektrische Fahrzeuge der Klassen M1, M3, N1, N2 und N3. Unser Partner Elli – eine 100%ige Tochter des Volkswagen Konzerns – übernimmt die Vermarktung Ihrer THG-Quote. Sie können sich dabei entspannt zurücklehnen und sich auf Ihre Bargeldprämie1 freuen.




SO FUNKTIONIERT ES – IN NUR 3 SCHRITTEN ZUR PRÄMIE

Per Gesetz sind die Anbieter fossiler Kraftstoffe zur Reduktion ihrer Treibhausgase verpflichtet. Erreichen sie die gesetzlichen Vorgaben nicht, drohen Strafzahlungen. Alternativ können sich die Anbieter aber auch die eingesparten Emissionen von reinen Elektro-Fahrzeugen der Klassen M1, M3, N1, N2 und N3 über den THG-Quotenhandel anrechnen lassen. Hier kommen Sie ins Spiel: Sind Sie in der Zulassungsbescheinigung als Halter eines reinen Elektro-Fahrzeugs der Klassen M1, M3, N1, N2 oder N3 hinterlegt, erhalten Sie für die eingesparten CO-Emissionen pauschal ein CO-Zertifikat. Dieses Zertifikat können Sie dann über unseren Partner Elli, eine 100%ige Tochter des Volkswagen Konzerns, an die Anbieter fossiler Kraftstoffe vermarkten – und so ihre TCO weiter optimieren.




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ELEKTRO-LKW

Fahrzeugklassen: N2, N3

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ELEKTRO-BUS

Fahrzeugklasse M3

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ELEKTRO-VAN

Fahrzeugklasse N1



FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR THG-QUOTE


WAS IST DIE THG-QUOTE?

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzliches Instrument, welches die Anbieter fossiler Kraftstoffe dazu verpflichtet, Treibhausgase zu verringern (=quotenverpflichtete Unternehmen). Erreichen sie ihre Vorgaben nicht, müssen sie entweder Strafen zahlen. Oder können alternativ von Haltern reiner Elektro-Fahrzeuge CO2-Zertifikate erwerben, welche sie für das eingesparte CO2 ihres Elektro-Fahrzeuges erhalten. Dadurch werden die Halter von Elektro-Fahrzeugen für die Einsparung von CO2 belohnt.


WIE FUNKTIONIERT DIE ABWICKLUNG DES THG QUOTENHANDELS?

Teilnahmeberechtigt am Quotenhandel sind die im Fahrzeugschein hinterlegten Fahrzeughalter von reinen Elektro-Fahrzeugen der Klassen M1, M3, N1, N2 und N3.

Da der Prozess sehr aufwendig ist und quotenverpflichtete Unternehmen nur große Mengen an Quoten kaufen, rentiert sich eine Eigenvermarktung nicht. Daher bietet sich eine Vermarktung der THG-Quote über unseren spezialisierten Anbieter Elli an. Dieser bündelt mehrere Quoten, veräußert diese dann an die quotenverpflichteten Unternehmen und kann so den teilnahmeberechtigten Haltern von Elektro-Fahrzeugen attraktive Prämien auszahlen.

Für die Vermarktung werden neben persönlichen Informationen, Bankdaten und der Steueridentifikationsnummer (sofern Sie als Unternehmer handeln) lediglich ein Foto der Vorderseite des Fahrzeugscheins benötigt. In der Regel erhalten Sie die Prämie innerhalb von 12 Wochen, abhängig von der Bearbeitung durch das Umweltbundesamt.


WIE HÄUFIG KANN MAN DIE THG QUOTE VERMARKTEN?

Die Quote kann einmal pro Kalenderjahr für das jeweilige Fahrzeug beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mindestens einen Tag im Jahr auf den jeweiligen Halter registriert war/ist. Eine mehrmalige Anrechnung, bspw. wenn das Fahrzeug seinen Halter wechselt, ist nicht möglich. Die Quote für das Gesamtjahr erhält immer derjenige, der die Quote des jeweiligen Fahrzeuges zuerst beim Umweltbundesamt vermarktet hat.


WER IST DER VERTRAGSPARTNER?

Ihr Vertrags- und Ansprechpartner für die Vermarktung der THG Quote ist die Volkswagen Group Charging GmbH (Elli), Mollstraße 1, 10178 Berlin.
E-Mail: man-thg-kundenservice@elli.eco

Es handelt sich hierbei nicht um einen Service der MAN Truck & Bus Deutschland GmbH.






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